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Jagdrecht, Tierschutz- und Naturschutzrecht

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agscheininhaber haben ein Privileg, das keiner anderen Bevölkerungsgruppe im zivilen Bereich zugesprochen wird. Sie dürfen "scharfe" Kurz- und Langwaffen ohne Waffenschein außerhalb ihres befriedeten Besitztums führen. Der Staat hat für dieses Privileg jedoch bestimmte Hürden gesetzt. In der schriftlichen und mündlichen Jägerprüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in mehreren Rechtsfächer nachweisen.

Im Jagdkurs werden Sie im Waffenrecht, Bundesjagdgesetz, Bayerisches Jagdgesetz mit den Ausführungsverordnungen, Bundes- und Bayerisches Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Auszüge aus dem Strafgesetzbuch sowie der Strafprozessordnung unterrichtet. Keine Angst, Sie müssen keine Gesetztestexte auswendig lernen. Wir sind bestrebt, Ihnen die Gesetze durch Fallbeispiele, Situationsschilderungen oder bildhaften Vorstellungen verständlich zu machen. 

Wissen ist Macht und Wissen beruhigt. Wir wollen, dass Sie als zukünftige Jäger ihre Pflichten, aber auch ihre Rechte kennen.

Am Ende des Kurses haben Sie sich, wie viele ihrer vorigen Kursteilnehmer mit den Rechtsfächer angefreundet. So schlimm war`s ja gar nicht, hören wir immer wieder.