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m § 1 Abs. 4 Bundesjagdgesetz heißt es: Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das bedeutet aber nicht, daß der Jagdschein allein zur Ausübung der Fallenjagd berechtigt.
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"Jagd ohne Hund ist Schund"
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iese alte Jägerweisheit ist heute noch so war wie früher. Grundlage für einen gut ausgebildeten Begleiter ist natürlich ein solides Basiswissen über das Jagdhundewesen. Aber was nützt, gerade bei Lebewesen, die graue Theorie ohne Bezug zur Praxis mit der man so manches gelernte "begreifen" kann?
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